Steuerrecht

Bestandvertragsgebühr und neue Selbstberechnung durch Bestandnehmer

Univ.-Ass. Dr. Peter Denk

Seit dem AbgÄG 2022 sind nunmehr grds auch Bestandnehmer befugt, die Bestandvertragsgebühr selbst zu berechnen (und zu entrichten). Die bisherigen Regelungen bleiben weiterhin aufrecht. Das gilt insb für die Selbstberechnungsverpflichtung des Bestandgebers. Der vorliegende Beitrag gibt zunächst einen Überblick über die Neuregelung und behandelt anschließend damit zusammenhängende Zweifelsfragen.1

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Artikel-Nr.
RdW 2022/647

17.11.2022
Heft 11/2022
Autor/in
Peter Denk

Univ.-Ass. Dr. Peter Denk, M.Sc. (Oxford) MBA CREA (IREBS) ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Finanzrecht an der Universität Wien.