Artikelrundschau Juni 2020 / Gesellschafts- und Unternehmensrecht, nationale und internationale Rechnungslegung / Bilanzierung

Betriebsvermögen ohne Betrieb - eine Veranlassung durch die Einkunftserzielung nach einer Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe (Beiser, RdW 2020/346, S. 471)

Dr. Erik Tajalli / Mag. Franz Proksch

Eine betriebliche Veranlassung führe auch nach einer Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe zur Ertragsteuerwirksamkeit von Aufwendungen und Erträgen, Einnahmen und Ausgaben, die durch eine betriebliche Einkunftserzielung veranlasst seien. Eine Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe könne eine operative betriebliche Tätigkeit abschließen. Verbindlichkeiten und Schuldzinsen, Wertpapiere für einen Gewinnfreibetrag und andere Aktiva und Passiva könnten so als "Betriebsvermögen ohne Betrieb" zu qualifizieren sein.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2020/581

24.08.2020
Heft 15-16/2020