Das Fehlen einer rechtlichen Grundlage für die Hingabe verlorener Aufwendungen, die zu Anschaffungskosten eines Mietobjekts hätten führen sollen, schließe den wirtschaftlichen Zusammenhang mit einer beabsichtigten Vermietung nicht aus. Daher könnten auch Geldbeträge, die einem betrügerischen Makler in der Erwartung überlassen werden, dieser werde sie zum Erwerb eines Vermietungsobjekts aufwenden, Werbungskosten darstellen.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.