Erkenntnisse des VwGH

Bewilligung der Aussetzung der Einhebung einer Abgabe nur bis zur Berufungsentscheidung in der Hauptsache

Bearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.

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VwGH 31. 8. 2016, 2013/17/0421
➜ Unterinstanz: Bescheid der Vorarlberger Landesregierung vom 3. 5. 2013, IIIa-241.145
betreffend: Abweisung eines Antrags auf Aussetzung der Einhebung von Kriegsopferabgabe und Säumniszuschlag

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Artikel-Nr.
ÖStZB 2017/349

18.12.2017
Heft 23/2017