Steuerrecht / Blick nach Deutschland

BFH: Berechnung der 44-€-Freigrenze bei Sachbezügen

Udo Eversloh

Der BFH hat sich durch Urteil vom 6. 6. 2018, VI R 32/16, zur Frage der 44-Euro-Freigrenze gem § 8 Abs 2 Satz 9 EStG aF (nunmehr § 8 Abs 2 Satz 11 EStG) bei Sachbezügen geäußert. In der Praxis wird die Regelung häufig als Instrument zur "Vergütungsoptierung" verstanden. Das Gericht hat sich zu einzelnen Aspekten der Berechnung der Freigrenze positioniert. Es zeigt sich, dass die Gestaltung im Einzelfall durchaus mit Risiken für den Arbeitgeber behaftet sein kann.

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Artikel-Nr.
RdW 2018/506

16.10.2018
Heft 10/2018
Autor/in
Udo Eversloh

Udo Eversloh, Rechtsanwalt i.R. und Fachpublizist in Köln war jahrelang Ressortleiter Steuerrecht der deutschen Fachzeitschrift Betriebs-Berater. Er ist Autor etlicher Fachbeiträge und Kommentierungen zum Steuer- und Gesellschaftsrecht sowie zum Recht der betrieblichen Altersversorgung (bAV) und tritt auch als Referent bei Seminaren für Angehörige der steuerberatenden Berufe auf.