Unlängst habe der Große Senat des BFH entschieden, dass die Abzugsfähigkeit der Kosten für ein Arbeitszimmer eine beinahe ausschließliche arbeitsbezogene Nutzung dieses Zimmers erfordere. Da die dt Rechtslage bezüglich der steuerlichen Behandlung häuslicher Arbeitszimmer weitgehende Parallelen zu Ö aufweist, stelle sich die Frage, inwieweit die Schlussfolgerungen auch auf die österr Rechtslage übertragbar sein könnten. Kühbacher erörtert die Schlussfolgerungen vor dem Hintergrund des österr EStG.
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