Steuerrecht

BFH: Unterhaltsersatzrenten nicht einkommensteuerbar

Univ.-Prof. Dr. Reinhold Beiser

Übertragbarkeit auf Österreich?

Der deutsche Bundesfinanzhof hat seine Rechtsprechung geändert: Nach der jüngsten Rechtsprechung sind Unterhaltsersatzrenten nicht einkommensteuerbar. Beiser fordert die analoge Anwendung in Österreich.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat früher die Auffassung vertreten, Unterhaltsersatzrenten seien als wiederkehrende Bezüge bei den Unterhaltsberechtigten einkommensteuerpflichtig.1 Dazu ein Beispiel: Unterhaltspflichtige Eltern werden bei einem Verkehrsunfall getötet. Der Schädiger schuldet den Kindern Unterhalt nach § 1327 ABGB als Schadenersatz. Der Haftpflichtversicherer des Schädigers leistet diesen Schadenersatz in Form von monatlichen Unterhaltszahlungen. Diese Unterhaltszahlungen sind nach der früheren Rechtsprechung des BFH als wiederkehrende Bezüge besteuert worden.

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Artikel-Nr.
RdW 2009/249

17.04.2009
Heft 4/2009
Autor/in

Univ.-Prof. Dr. Reinhold Beiser lehrt am Institut für Unternehmens- und Steuerrecht an der Universität Innsbruck.

Publikationen:
Steuern – Ein systematischer Grundriss (21. Auflage, 2023) sowie weitere Bücher und zahlreiche Artikel in Fach­zeit­schriften.