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BGH: Ärztliche Aufklärungsformulare - AGB-Kontrolle?

Bearbeiterin: Sabine Kriwanek

Der dt BGH hat entschieden, dass ärztliche Aufklärungsformulare gem § 307 Abs 3 Satz 1 dBGB nur einer eingeschränkten Kontrolle nach dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen. BGH 2. 9. 2021, III ZR 63/20.

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Artikel-Nr.
RdW 2021/535

15.10.2021
Heft 10/2021