In drei Entscheidungen setzt sich der BGH mit der Frage auseinander, unter welchen Bedingungen Influencer ihre Beiträge in sozialen Medien wie Instagram als Werbung zu kennzeichnen haben, und kommt in den konkreten Fällen zu unterschiedlichen Ergebnissen. BGH 9. 9. 2021, I ZR 90/20, I ZR 125/20, I ZR 126/20.
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