Steuerrecht

Bilanzberichtigung bei unrichtiger Mehr-Weniger-Rechnung

StB Mag. Alexander Hofmann

Mit Erkenntnis vom 22. 9. 2021 hat der VwGH1 im Ergebnis ausgesagt, dass eine unrichtige Mehr-Weniger-Rechnung (MWR) zu einer unternehmensrechtlichen Firmenwertabschreibung nicht zwingend zu einer fehlerhaften Steuerbilanz führt und daher ein Zuschlag gem § 4 Abs 2 Z 2 EStG ausgeschlossen ist. Mit diesem Beitrag sollen einerseits die Aussagen des VwGH kritisch hinterfragt und anderseits soll eine alternative Sichtweise dargelegt werden.

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Artikel-Nr.
RdW 2022/704

15.12.2022
Heft 12/2022
Autor/in
Alexander Hofmann

StB Mag. Alexander Hofmann ist Geschäftsführer und Partner einer Steuerberatungskanzlei in Krems/Donau und zusätzlich in der Kollegenberatung tätig. Daneben ist er Mitglied im Fachsenat für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, Vortragender an der Akademie der Wirtschaftstreuhänder sowie Autor diverser Beiträge in Fachzeitschriften.