Datenschutz & E-Government / Datenschutz-Grundverordnung ante portas

Bilddaten: immer sensibel?

Dr. Rainer Knyrim, Rechtsanwalt

Der folgende Beitrag befasst sich mit der Frage, ob Bilddaten (Fotografien, Videos) "automatisch" immer als sensible Daten einzustufen sind, und kommt zum Ergebnis, dass dies nicht zutrifft, sondern immer darauf abgestellt werden muss, was auf dem Bildmaterial zu sehen ist und zu welchem Zweck dieses verarbeitet werden soll. Dies nicht nur im geltenden Recht, sondern auch im kommenden Art 9 DS-GVO.

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Artikel-Nr.
jusIT 2016/102

21.12.2016
Heft 6/2016
Autor/in
Rainer Knyrim

Dr. Rainer Knyrim ist Rechtsanwalt und Partner bei Knyrim Trieb Rechtsanwälte, einer auf Datenschutzrecht und IT-Recht spezialisierten Anwaltskanzlei. Dr. Knyrim ist Herausgeber des im Verlag Manz in 4. Auflage erschienenen „Praxishandbuch Datenschutzrecht“, Herausgeber Datenschutzkommentars „DatKomm“ im Verlag Manz sowie Autor zahlreicher Fachartikel zum Datenschutzrecht und Vortragender auf diesem Gebiet. Er ist von der International Association for Privacy Professionals geprüfter CIPM, CIPT und CIPP/E sowie zertifizierter Experte für das europäische Datenschutz-Gütesiegel „EuroPriSe“.