Info aktuell / Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht / Sonstiges

BMF-Info zur neuen Mitarbeitergewinnbeteiligung

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Um die Partizipation von Mitarbeitern am Erfolg des Unternehmens attraktiver zu machen, wurde mit dem Ökosozialen Steuerreformgesetz 2022 Teil I, BGBl I 2022/10 - analog der Begünstigung für die Beteiligung von Mitarbeitern am Kapital eines Unternehmens - eine steuerfreie Mitarbeitergewinnbeteiligung für AN geschaffen. Die Begünstigung beträgt pro AN jährlich maximal bis zu € 3.000,- und ist an das Vorliegen eines Gewinnes des AG geknüpft. Mit der vorliegenden Info beantwortet das BMF 17 wichtige Fragen zu dieser Steuerbefreiung. Info des BMF vom 25. 3. 2022, 2022-0.227.090.

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Artikel-Nr.
RdW 2022/186

15.04.2022
Heft 4/2022