ZIK aktuell

BMF: Keine WiEReG-Meldung durch Insolvenzverwalter

Bearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Andreas Konecny

Das WiEReG brachte ein Register der Wirtschaftlichen Eigentümer von in Österreich ansässigen Rechtsträgern, gem § 5 besteht eine Meldepflicht. Es stellt sich die Frage, ob in Insolvenzverfahren betroffener Rechtsträgern Insolvenzverwalter (subsidiär) meldepflichtig sind. Grill, Die Pflichten insolventer Rechtsträger nach dem WiEReG, ZIK 2018/114, 105 hat sie verneint.

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Artikel-Nr.
ZIK 2018/160

31.08.2018
Heft 4/2018