Aus den Behörden / Steuerrecht

BMF: Neue Emissionsmessung bei Pkw - NoVA und Sachbezug

Bearbeiterin: Barbara Tuma

Info des BMF vom 13. 2. 2019, BMF-010222/0011-IV/7/2019

Seit 1. 9. 2017 werden alle neu typisierten Pkw und leichten Nutzfahrzeuge einem neuen Prüfverfahren zur Ermittlung der Verbrauchs- und Abgaswerte unterzogen, wobei im Übergangszeitraum eine Umrechnung auf die alten Werte erfolgt ("korrelierte NEFZ-Werte"). Maßgeblich sind jedenfalls die Werte, die im Zulassungsschein ausgewiesen sind.

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Artikel-Nr.
ARD 6640/18/2019

14.03.2019
Heft 6640/2019