Steuerrecht / Blick nach Deutschland

BMF: Neufassung der "Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)" - Überblick

Udo Eversloh

Das dBMF hat mit Schreiben vom 11. 7. 2019 die Neufassung der "Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)" veröffentlicht.1 Mit der Neufassung passt das dBMF die GoBD an neue datenverarbeitungstechnische Möglichkeiten und veränderte rechtliche Rahmenbedingungen an. Im Folgenden werden die wesentlichen Neuerungen vorgestellt.

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Artikel-Nr.
RdW 2019/442

21.08.2019
Heft 8/2019
Autor/in
Udo Eversloh

Udo Eversloh, Rechtsanwalt i.R. und Fachpublizist in Köln war jahrelang Ressortleiter Steuerrecht der deutschen Fachzeitschrift Betriebs-Berater. Er ist Autor etlicher Fachbeiträge und Kommentierungen zum Steuer- und Gesellschaftsrecht sowie zum Recht der betrieblichen Altersversorgung (bAV) und tritt auch als Referent bei Seminaren für Angehörige der steuerberatenden Berufe auf.