Durch das Coronavirus kann es zu Ertragseinbußen und Liquiditätsengpässen kommen. Die vorliegende BMF-Info vom 13. 3. 2020, 2020-0.178.784, soll eine unbürokratische Erledigung von VZ-Herabsetzungsanträgen und Anträgen auf Zahlungserleichterungen sicherstellen:
Gehäuft auftretende Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus ("2019 neuartiges Coronavirus") sowie damit einhergehende angeordnete behördliche Maßnahmen wie häusliche Quarantäne sowie die Schließung von Bildungseinrichtungen, Absage von Veranstaltungen und generell die Einschränkung des täglichen Lebens können dazu führen, dass es - beginnend mit Mitte März 2020 - zu Liquiditätsengpässen und Zahlungsverzögerungen kommen kann.
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