Artikelrundschau März 2022 - Teil 1 / Allgemeines - national, Gesetzesentwürfe, Steuerpolitik

Bringt die Ökosoziale Steuerreform die nächste Ausnahme für Elektrofahrzeuge? (Katzmayr, taxlex 2022/19, S. 88)

MMag. Maria Gold-Tajalli / Mag. Franz Proksch

Das Investieren in Elektrofahrzeuge werde abermals gefördert. Die Ökosoziale Steuerreform bringe die nächste Ausnahme der Ausnahmen für Elektrofahrzeuge. In vielen Unternehmen befänden sich Fahrzeuge im Betriebsvermögen, da sie für die Ausführung der unternehmerischen Tätigkeit notwendig seien. Deswegen seien die Kosten sowie die steuerliche Behandlung der Fahrzeuge im Betriebsvermögen im Allgemeinen nicht von untergeordneter Relevanz. In steuerlicher Hinsicht unterliege das Fahrzeug bereits vielen Sonderbestimmungen. Durch das Abgabenänderungsgesetz 2015/2016, durch das Steuerreformgesetz 2015/2016 und das Konjukturstärkungsgesetz 2020 seien steuerliche Begünstigungen für Elektrofahrzeuge eingeführt worden. In der RV des Ökosozialen Steuerreformgesetz 2022 Teil I werde die nächste Begünstigung von Elektrofahrzeugen berücksichtigt.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2022/234

05.05.2022
Heft 9/2022