Mit BGBl I 2014/40 wurden ua das KStG und das ADG geändert:
Nov des KStG: Als Reaktion auf die Ausdehnung des Zinsbegriffs in der jüngsten Rsp (vgl zB VwGH 27. 2. 2014, 2011/15/0199) wird ein enger Anwendungsbereich für die Abzugsfähigkeit von Aufwendungen gesetzlich verankert, die mit steuerbegünstigten Erträgen in Zusammenhang stehen.Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.