Arbeitsrecht

COVID-19-Befreiungsatteste aus Gefälligkeit

Dr. Andreas Gerhartl

Die Frage der Ausstellung von Gefälligkeitsattesten hat im bisherigen Arbeitsleben insb iZm ärztlichen Krankschreibungen eine Rolle gespielt. Durch den Umstand, dass die einschlägigen COVID-19-Bestimmungen (auch arbeitsrechtlich relevante) Verpflichtungen enthalten, von denen der Arbeitnehmer aber dann befreit ist, wenn sie ihm aus gesundheitlichen Gründen nicht zugemutet werden können, werden in dieser Frage aber neue Problemfelder eröffnet.

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Artikel-Nr.
RdW 2021/454

13.08.2021
Heft 8/2021
Autor/in
Andreas Gerhartl

Dr. Andreas Gerhartl ist Mitarbeiter des Büros der Landesgeschäftsführung des AMS Niederösterreich.

Arbeitsschwerpunkte:
Arbeits- und Sozialrecht, Vergaberecht, Daten­­schutz­recht.