Neue Vorschriften / Steuerrecht

COVID-19-Förderungen nur bei steuerlichem Wohlverhalten - BGBl

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

BGBl I 2021/11, ausgegeben am 7. 1. 2021

Bundesgesetz, mit dem Förderungen des Bundes aufgrund der COVID-19-Pandemie an das steuerliche Wohlverhalten geknüpft werden

Die Mittel für die Hilfspakete zur Linderung der wirtschaftlichen Folgen durch Beschränkungen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie werden zur Gänze aus den Beiträgen der Steuerzahler finanziert. Im Sinne eines Solidaritätsgedankens werden durch das neue Bundesgesetz Förderungen des Bundes aufgrund der COVID-19-Pandemie an das steuerliche Wohlverhalten geknüpft. Für alle Zuschüsse, die auf der Grundlage von § 2 Abs 2 Z 7 ABBAG-Gesetz geleistet werden, gelten nunmehr einheitliche steuerliche Wohlverhaltensstandards, deren Einhaltung - rückwirkend ab 1. 1. 2021 - Voraussetzung für den Erhalt einer Förderung sind.

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Artikel-Nr.
ARD 6732/18/2021

21.01.2021
Heft 6732/2021