Die Sozialpartner und die Bundesregierung haben sich darauf geeinigt, die COVID-19-Kurzarbeit bis 30. 6. 2021 zu verlängern (siehe BGBl I 2021/42, kundgemacht am 24. 3. 2021).
Für die COVID-19-Kurzarbeit Phase IV ab 1. 4. 2021 sind zwar neue Sozialpartnervereinbarungen abzuschließen, die zuletzt für die C-19-KUA III geltenden Rahmenbedingungen bleiben bis auf wenige Änderungen im Wesentlichen gleich.
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Artikel-Nr.
PVP 2021/25
27.04.2021
Heft 4/2021
Autor/in

Foto: Angelika Schiemer
RA Dr. Stefan Zischka ist Partner und leitet den Fachbereich Arbeitsrecht bei Jank Weiler Operenyi Rechtsanwälte (JWO), dem österreichischen Mitglied des globalen Anwaltsnetzwerkes Deloitte Legal. Er ist Vortragender und Fachautor mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Arbeits- und Sozialrecht sowie Zivilprozessrecht.

Foto: Foto ABA
Mag. Christina Feistritzer ist Juristin im Fachbereich Fremdenrecht in der Servicestelle Einwanderung und Aufenthalt bei der Austrian Business Agency (ABA), einer gemeinnützigen GmbH des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft.