Die Sozialpartner und die Bundesregierung haben sich auf eine Neuregelung der COVID-19-Kurzarbeit geeinigt (siehe BGBl I 2021/117, ausgegeben am 30. 6. 2021).
Die COVID-19-Kurzarbeit Phase V hat mit 1. 7. 2021 begonnen und wird nun in 2 Modellen fortgeführt:
Modell ❶: Für
besonders betroffene Unternehmen (Lockdown oder mindestens 50 % Umsatzrückgang, zB Nachtgastronomie) wird die Kurzarbeit
im Wesentlichen unverändert bis
Ende 2021 möglich sein.
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Artikel-Nr.
PVP 2021/45
27.07.2021
Heft 7/2021
Autor/in
Foto: Angelika Schiemer
RA Dr. Stefan Zischka ist Partner und leitet den Fachbereich Arbeitsrecht bei Jank Weiler Operenyi Rechtsanwälte (JWO), dem österreichischen Mitglied des globalen Anwaltsnetzwerkes Deloitte Legal.
Er ist Vortragender und Fachautor mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Arbeits- und Sozialrecht sowie Zivilprozessrecht.
Foto: Sandra-Felicitas Matern
Mag. Christina Feistritzer ist Rechtsanwaltsanwärterin im Fachbereich Arbeitsrecht bei Jank Weiler Operenyi Rechtsanwälte (JWO), dem österreichischen Mitglied des globalen Anwaltsnetzwerkes Deloitte Legal.