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COVID-19-Kurzarbeit Phase V: Überblick über die wichtigsten arbeitsrechtlichen Neuerungen, die Personalisten kennen sollten

RA Dr. Stefan Zischka / Mag. Christina Feistritzer (RAA)

Die Sozialpartner und die Bundesregierung haben sich auf eine Neuregelung der COVID-19-Kurzarbeit geeinigt (siehe BGBl I 2021/117, ausgegeben am 30. 6. 2021).

Die COVID-19-Kurzarbeit Phase V hat mit 1. 7. 2021 begonnen und wird nun in 2 Modellen fortgeführt:

Modell ❶: Für besonders betroffene Unternehmen (Lockdown oder mindestens 50 % Umsatzrückgang, zB Nachtgastronomie) wird die Kurzarbeit im Wesentlichen unverändert bis Ende 2021 möglich sein.

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Artikel-Nr.
PVP 2021/45

27.07.2021
Heft 7/2021
Autor/in
Stefan Zischka

RA Dr. Stefan Zischka ist Partner und leitet den Fachbereich Arbeitsrecht bei Jank Weiler Operenyi Rechtsanwälte (JWO), dem österreichischen Mitglied des globalen Anwaltsnetzwerkes Deloitte Legal.
Er ist Vortragender und Fachautor mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Arbeits- und Sozialrecht sowie Zivil­prozess­recht.

Christina Feistritzer

Mag. Christina Feistritzer ist Rechtsanwaltsanwärterin im Fachbereich Arbeitsrecht bei Jank Weiler Operenyi Rechtsanwälte (JWO), dem österreichischen Mitglied des globalen Anwaltsnetzwerkes Deloitte Legal.