Zeitnah zur Verschärfung der Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus veröffentlichte das BMF eine erste Information, die va einige verfahrensrechtliche Erleichterungen mit sich brachte. Daneben werfe die Corona-Krise aber viele steuerrechtliche Fragestellungen auf, die teilweise einer gesetzlichen Änderung bedürften. Der Gesetzgeber habe darauf bereits mit dem 2. COVID-19-Gesetz und dem 3. COVID-19-Gesetz reagiert, wobei mit dem 2. COVID-19-Gesetz va die Rechtsmittelfristen unterbrochen worden seien, während das 3. COVID-19-Gesetz auch wichtige materiellrechtliche Fragen beantworte. Der Beitrag will einen Überblick zu diesen beiden Sammelgesetzen geben.
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