Um Unternehmen zu stärken und ihre Liquidität zu sichern, schuf die Bundesregierung im Rahmen des Konjunkturstärkungsgesetzes 2020 (vgl ÖStZ 2020/430), BGBl I 2020/96, die Möglichkeit eines Verlustrücktrags. Detailregelungen dazu sowie zur Möglichkeit der Verlustberücksichtigung bereits vor der Durchführung der Veranlagung 2020 legt der BMF nun im Rahmen der Verordnung zur Verlustberücksichtigung 2019 und 2018 fest:
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.