Der Gesetzgeber hat mit der GewO-Novelle 2011 die Solidarhaftung sämtlicher Geschäftsherren vorgesehen, wenn der an die Stelle des Finanzdienstleistungsassistenten tretende Wertpapiervermittler jenen Geschäftsherrn, für den er tätig wird, nicht offenlegt. Die Abhandlung stellt dar, weshalb diese neu in die GewO eingefügte Solidarhaftung den allgemeinen Grundsätzen des Zivilrechts widerspricht und auch verfassungsrechtlich bedenklich ist.
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Artikel-Nr.
ZFR 2011/168
09.12.2011
Heft 7/2011
Autor/in
Foto: Fotostudio Pfluegl
Dr. Christian Winternitz, LL.M., ist Rechtsanwalt und Seniorpartner der Kraft & Winternitz Rechtsanwälte GmbH.
Publikationen:
Winternitz, Wertpapieraufsichtsgesetz (1998); Winternitz/Aigner, Die Haftung des Anlageberaters für fehlerhafte Beratung (2004); Winternitz/Aigner, Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 (2007). Diverse Publikationen, Fachvorträge und Lehrveranstaltungen.
Foto: Katharina Schiffl
Mag. Martin Sonntag ist Rechtsanwaltsanwärter bei Kraft & Winternitz Rechtsanwälte GmbH.