Artikelrundschau Oktober 2016 - Teil 2 / Gesellschafts- und Unternehmensrecht, nationale und internationale Rechnungslegung / Bilanzierung

Das Abschlussprüfungsrechts-Änderungsgesetz 2016 (S. Bydlinsky, RdW 2016/488, S. 659)

MMag. Maria Gold-Tajalli / Mag. Franz Proksch

Das APRÄG 2016 konnte am 13. 6. 2016 kundgemacht werden und ist am 17. 6. 2016 in Kraft getreten. Damit hat Ö die Änderungs-Richtlinie zur Abschlussprüfungs-Richtlinie aus 2014 rechtzeitig umgesetzt. Die zeitgleich beschlossene und veröffentlichte Abschlussprüfungs-Verordnung ist in allen Mitgliedstaaten der EU und des EWR seit 17. 6. 2016 unmittelbar anzuwenden. Die aufsichtsrechtlichen Bestimmungen der Richtlinie und der Verordnung sind im Abschlussprüfungsaufsichtsgesetz umgesetzt.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2016/937

29.12.2016
Heft 24/2016