Am 21. 8. 2023 wurde ein Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Deutschland BGBl III 2002/182 idF BGBl III 2012/32, unterzeichnet. Gemäß Art X Änderungsprotokoll wird es voraussichtlich ab dem Steuerjahr 2024 erstmals Wirksamkeit erlangen. Die nachstehende Übersicht enthält die wesentlichen Neuerungen im Abkommen.
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Artikel-Nr.
ÖStZ 2023/515
25.09.2023
Heft 18/2023
Autor/in

Foto: privat
Mag.a Christina Grassl ist juristische Referentin in der Abteilung für Umsatzsteuer im Bundesministerium für Finanzen.

Foto: Chaluk
Martin Reiter, BA, MA ist juristischer Referent in der Abteilung für Internationales Steuerrecht im Bundesministerium für Finanzen und nimmt als österreichischer Delegierter in diversen Arbeitsgruppen der OECD und des Globalen Forums für Transparenz und Informationsaustausch teil. Zuvor war er mehrere Jahre in der Betriebsprüfung in der Finanzverwaltung tätig.