Anlässlich des AbgÄG 2022 setze der Steuergesetzgeber in Gestalt des Digitale Plattformen-Meldepflichtgesetzes (DPMG) die Vorgaben der RL (EU) 2021/514 ("DAC7") bezüglich des verpflichtenden automatischen Austauschs der von Plattformbetreibern gemeldeten Informationen in nationales Recht um. Während sich Teil 1 des Beitrags (taxlex 2022, 372) mit dem sachlichen und persönlichen Anwendungsbereich des DPMG befasste, widme sich Teil 2 den gesetzlichen Obliegenheiten meldender Plattformbetreiber und dem (finanzstrafrechtlichen) Sanktionsmechanismus.
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