Anlässlich des AbgÄG 2022 setze der Steuergesetzgeber in Gestalt des Digi-
tale Plattformen-Meldepflichtgesetzes (DPMG) die Vorgaben der RL 2021/514/EU bezüglich des verpflichtenden automatischen Austauschs der von Plattformbetreibern gemeldeten Informationen in nationales Recht um. Betreiber von digitalen Plattformen iS des DPMG seien - bei entsprechendem Bezug zu Ö - hinkünftig zur Meldung von (ertragsteuerlich) relevanten und verlässlichen Informationen über meldepflichtige Anbieter auf ihren Plattformen an das Finanzamt Ö verpflichtet. Die gemeldeten Daten unterliegen einem automatischen Informationsaustausch mit anderen EU-Steuerverwaltungen. Ziel sei es, Steuerbetrug, -vermeidung und -umgehung im Umfeld der "Platform Economy" einzudämmen. Der Beitrag will einen kritischen Überblick über den Anwendungsbereich des DPMG geben.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.