Thema

Das Maisfeld an der Straßenkreuzung

em. o. Univ.-Prof. Dr. Rudolf Reischauer

Ein Beitrag zum Ingerenzprinzip und zur Amtshaftung

Behindern Maisfelder die Sicht auf den Straßenverlauf und resultieren daraus Unfälle, so stellt sich die Frage nach einer etwaigen Haftung. Die Arbeit untersucht zunächst die Haftung des Besitzers des Feldes (iS des Halters einer Gefahrenquelle) anhand des Ingerenzprinzips. Anschließend behandelt sie die Frage der Amtshaftung der Behörde wegen Nichterlassung eines Bescheids zwecks Entfernung der Sichtbehinderung (§ 91 Abs 1 StVO). Schließlich geht sie auf das Verhältnis zwischen Ingerenzprinzip und Verpflichtung aus dem Bescheid ein und der Frage nach, ob dem Bescheid Schutzgesetzcharakter zuzuschreiben ist. Die Ausführungen gelten sinngemäß für alle den Straßenverkehr beeinträchtigenden Sichtbehinderungen.

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Artikel-Nr.
Zak 2023/106

13.03.2023
Heft 4/2023
Autor/in
Rudolf Reischauer

em. o. Univ.-Prof. Dr. Rudolf Reischauer war an der Johannes-Kepler-Universität Linz Senatsvorsitzender, Dekan der juridischen Fakultät, Vorstand des Instituts für Zivilrecht und Leiter der Abteilung für Wirtschaftsprivatrecht.

Er ist insb Autor zahlreicher Kommentierungen und Aufsätze zum Zivilrecht. Seine Haupttätigkeit liegt in der Kommentierung des Leistungs- und Schadenersatzrechts des ABGB.