Datenschutz & E-Government

Das "Medienprivileg" in der Rechtsprechung der Datenschutzbehörde

Dr. Matthias Schmidl

§ 9 DSG sieht zugunsten der journalistischen Berichterstattung weitreichende Ausnahmen von der DSGVO vor. Während die Datenschutzbehörde anfänglich § 9 DSG weit auslegte und ihre Zuständigkeit zur Behandlung von Beschwerden verneinte, gehen die jüngeren Entscheidungen von einer restriktiveren Auslegung und einer Abwägung im Einzelfall aus.

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Artikel-Nr.
jusIT 2020/20

27.04.2020
Heft 2/2020
Autor/in
Matthias Schmidl

Dr. Matthias Schmidl hat das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Wien und der Rijksuniversiteit Groningen abgeschlossen; 2007–2011: Wissenschaftlicher Mitarbeiter des VwGH; 2011–2012: Referent im Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst; seit 2012: Datenschutzkommission/Datenschutzbehörde, seit 2014 als stellvertretender Leiter. Der vorliegende Beitrag gibt ausschließlich die persönliche Rechtsmeinung des Autors wieder.