Arbeitsrecht

Das Mindestentgelt in Stellenausschreibungen

Dr. Matthias Unterrieder

Seit 1. 3. 2011 sind Arbeitgeber und Arbeitsvermittler verpflichtet, in Stellenausschreibungen das für den ausgeschriebenen Arbeitsplatz geltende Mindestentgelt und eine etwaige Bereitschaft zu Überzahlungen anzugeben. Dieser Beitrag behandelt einige Fragen, die im Zusammenhang mit der Neuregelung an den Verfasser herangetragen wurden.

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Artikel-Nr.
RdW 2011/159

16.03.2011
Heft 3/2011
Autor/in
Matthias Unterrieder

RA Dr. Matthias Unterrieder ist Partner bei Wolf Theiss in Wien.