Thema

Das Namensrecht nach dem KindNamRÄG 2012

Mag. Julia Schürz

Im Ministerialentwurf eines Kindschafts- und Namensrechts-Änderungsgesetzes 2012 (KindFamRÄG 2012, 432/ME 24. GP) sieht der Gesetzgeber auch Änderungen im Namensrecht vor. Die angestrebte möglichst weitgehende Liberalisierung geht mit komplexen gesetzlichen Regelungen und einer kaum überschaubaren Anzahl von Namensmöglichkeiten einher. Demgegenüber lässt der Schweizer Gesetzgeber ab 1. 1. 2013 keine Doppelnamen mehr zu (Beschluss der Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, AS 2012, 2569; dazu Aebi-Müller, Das neue Namensrecht - eine erste Übersicht, SJZ 108/2012, 449).

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Artikel-Nr.
Zak 2012/727

13.11.2012
Heft 20/2012
Autor/in
Julia Schürz

Mag. Julia Schürz ist Assistentin am Institut für Zivilrecht der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien.

Publikationen (Auswahl):

Haftung für Schäden durch Bäume, RFG 2009/45, 198 (gemeinsam mit Univ.-Prof. Dr. Constanze Fischer-Czermak); Haftet die Gemeinde für Unfälle auf Friedhöfen? RFG 2011/54, 235; Vereinsgesetznovelle 2011, Zak 2012/7; Rechtssituation Minderjähriger im Sport, in Grundei/Karollus (Hrsg), Berufssportrecht V (2011) 97.