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Das neue Pfandbriefgesetz

Dr. Susi Pariasek

Am Jahresende 2021 wurde das bereits seit längerem geplante1 Gesetzesvorhaben zur Schaffung einheitlicherer Regelungen iZm Pfandbriefen und fundierten Schuldverschreibungen umgesetzt. Es basiert auf einem Legislativpaket der EU,2 mit dem gedeckte Schuldverschreibungen ("Covered Bonds") einheitlich geregelt werden sollen. Insb wird die RL (EU) 2019/21623 umgesetzt. Der vorliegende Beitrag soll einen Überblick über den Inhalt dieses Pfandbriefgesetzes4 (PfandBG), das am 8. 7. 2022 in Kraft getreten ist, va im Kontext zum Insolvenzrecht, verschaffen.

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Artikel-Nr.
ZIK 2022/137

08.09.2022
Heft 4/2022
Autor/in
Susi Pariasek

Dr. Susi Pariasek ist Rechtsanwältin und Partnerin der Kanzlei pariasek holper Rechtsanwälte in Wien.

Publikationen:
Anmerkung zu 1 Ob 238/20m (Keine Vertretung der Anleihegläubiger durch die emittierende Bank), ÖJZ 2021, 842 (EvBl 2021/117); IRÄG 2010, Neuerungen im Zusammenhang mit Bestandrechten – Ein Überblick, wobl 2010, 237; Bestandgeberpfandrecht – welche Fahrnisse sichern welche Forderungen? in Konecny (Hrsg), Insolvenzforum 2015 (2016) 93; Bauten auf fremdem Grund und Insolvenzverfahren, gemeinsam mit Konecny in Kletecka/Rechberger/Zitta (Hrsg), Bauten auf fremdem Grund² (2004); Bestandrechte und Konkurs, in Konecny, Insolvenz-Forum 2001 (2002) 163; Bestandrechte und Konkurs (1999).