Bereits 2013 habe die OECD verschiedene Bereiche des Steuerrechts identifiziert, welche Gewinnverkürzungen und -verlagerung ermöglichten. Darauf aufbauend, erarbeitete die OECD einen umfassenden Aktionsplan und präsentierte ua einen Best-Practice-Ansatz zur Zinsabzugsbeschränkung.
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