Wirtschaftsrecht

Datenschutz - eine Standortbestimmung (Teil III)

Dr. Waltraut Kotschy

Der dritte Teil der Standortbestimmung betreffend Datenschutz in Österreich nach dem 25. 5. 2018 ist den besonderen Mitteln gewidmet, die in der DSGVO zur Absicherung und Demonstration von Compliance mit der DSGVO vorgesehen sind:1

Zum Nachweis, dass die DSGVO bei einem konkreten Verarbeitungsvorgang eingehalten wird, soll eine Zertifizierung dieses Verarbeitungsvorgangs erfolgen können bzw ein Datenschutzsiegel oder ein Datenschutzprüfzeichen3 vergeben werden können. Ein solcher Nachweis ist nicht nur im Verhältnis von Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern zur Datenschutzbehörde wertvoll, sondern vor allem auch gegenüber der Öffentlichkeit, um deren Vertrauen in die Rechtmäßigkeit einer Datenverarbeitung zu stärken.

Login

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.


Passwort vergessen?

Artikel-Nr.
RdW 2018/464

16.10.2018
Heft 10/2018
Autor/in
Waltraut Kotschy

MMag. Dr. Waltraut Kotschy war langjähriges Mitglied der Österreichischen Datenschutzbehörde und Mitglied der Artikel 29-Gruppe (Brüssel); viele Jahre Leiterin der für Datenschutz zuständigen Abteilung im Bundeskanzleramt/Verfassungsdienst; in dieser Funktion verantwortlich für die Ausarbeitung der Textentwürfe zur Umsetzung der EU-Datenschutzrichtlinie 95/46.
Derzeit (Mit)Inhaberin und Leitung der Unternehmensberatungsunternehmen DPCC e.U. und dsgvo-help gmbh. Weiters, inter alia, Senior Counsel des Ludwig Boltzmann Instituts für Menschenrechte im Bereich Datenschutz. Zahlreiche Publikationen, Vorträge und Seminare im In- und Ausland. Mitarbeit an vielen datenschutzrelevanten EU-Projekten, ua am „Handbuch des europäischen Datenschutzrechts“, herausgegeben von der EU-Grundrechteagentur.