Wirtschaftsrecht

Datenschutzrechtliche Unwägbarkeiten bei B2B-Verträgen

Dr. Christian Zoidl

Trotz der grundsätzlich positiven Stoßrichtung der DSGVO1 hat diese auch viele praktische Unwägbarkeiten nach sich gezogen. Diese spannen sich mitunter bis hin zu hoch komplexen Fragestellungen wie konzernalen Datenschutzanforderungen, beginnen aber bereits dort, wo es im Rahmen der Vertragsanbahnung und -abwicklung um den Austausch von Kontaktdaten geht. Denn ausgerechnet in diesem Kontext ist die Rechtslage nicht ganz so eindeutig, wie manche Praktiker meinen. Dieser Beitrag widmet sich der Frage, auf welche Rechtsgrundlage eine Weitergabe von Namens- und Kontaktdaten in diesem Zusammenhang zulässigerweise gestützt werden kann.

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Artikel-Nr.
RdW 2019/526

18.10.2019
Heft 10/2019
Autor/in
Christian Zoidl

Dr. Christian Zoidl (vormals Lamplmayr) ist Legal Counsel bei der ENGEL AUSTRIA GmbH und dabei insbesondere auch im Bereich des Datenschutzes tätig.

Publikationen des Autors:
Verbotene Einlagenrückgewähr durch Vermögensauskehr an Dritte (unter Lamplmayr, 2016); Die Konzernhaftung nach der DSGVO – Schein oder Sein? ecolex 2019, 428; sowie weitere Beiträge in Fachzeitschriften.