Der EuGH habe erstmals ein Urteil auf Grundlage des Art 25 Abs 5 DBA Deutschland erlassen. Die Entscheidung sei bahnbrechend, weil der EuGH erstmals als Schiedsgericht ein Urteil zu dieser Vorschrift erlassen habe. Die Seltenheit eines derartigen Schiedsverfahrens vor dem EuGH beweise, dass die Aufnahme der Schiedsklausel in das DBA höchst sinnvoll war. Der EuGH habe die Gelegenheit genutzt, seine Zuständigkeit aufgrund der Schiedsklausel offiziell zu akzeptieren.
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