Festbeiträge

Demokratische Verwaltung und "Demokratisierung aller Lebensbereiche"

Harald Eberhard

Das Demokratiekonzept des B-VG lässt unterschiedliche Formen der Verwaltungsorganisation zu und anerkennt differenzierte Ausgestaltungen demokratischer Legitimation der Verwaltung. Eine demokratische Verwaltung wird damit auf unterschiedlichen Wegen erreicht, die in den Bereichen weisungsfreier Verwaltung, im Speziellen der Selbstverwaltung, über Formen persönlicher Legitimation auch die Partizipation Betroffener ermöglichen. Neben dem Organisationsrecht spielt dabei aber auch das Verfahrensrecht eine entscheidende Rolle.

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Artikel-Nr.
ZfV 2015/26

11.06.2015
Heft 1a/2015
Autor/in
Harald Eberhard

Univ.-Prof. Dr. Harald Eberhard
Institut für Staats- und Verwaltungsrecht
Universität Wien