Thema / Arbeitsrecht

Der Einsatz eines Detektivs im Arbeitsverhältnis

Mag. Bettina Sabara

Besteht der Verdacht, dass sich ein Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber treu- bzw vertragswidrig verhält, stellt sich für den Arbeitgeber meist die Frage, wie er dies beweisen kann, um allfällige arbeitsrechtliche Konsequenzen (insbesondere eine Entlassung) erfolgreich durchsetzen zu können. Dabei kann die Überwachung des Arbeitnehmers durch einen Detektiv eine geeignete Methode darstellen. Inwieweit dies zulässig ist, wo die Grenzen eines Detektiveinsatzes liegen und ob bzw in welchem Ausmaß der Arbeitgeber die aufgewendeten Kosten der Überwachung vom Arbeitnehmer zurückverlangen kann, darüber informiert der folgende Beitrag.

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Artikel-Nr.
ARD 6421/5/2014

30.10.2014
Heft 6421/2014
Autor/in
Bettina Sabara

Mag. Bettina Sabara ist als Redakteurin in den Bereichen Arbeits- und Sozialrecht sowie Personalverrechnung tätig und war lange Jahre hindurch beim ARD-Fragekasten im Einsatz. Sie hat auch Fachbücher verfasst und an der Erstellung zahlreicher Lexis Briefings für Lexis 360® Personalrecht mitgewirkt.

Publikationen (Auswahl):
Ein Kind kommt (5. Auflage 2020); Betriebsrat und Arbeitgeber (2. Auflage 2012).