Steuerrecht aktuell

Der EStR-Wartungserlass 2019 - Highlights

Bruno Knechtsberger, BSc (WU)

Nach der letzten Wartung der Einkommensteuerrichtlinien im Jahr 2018,1 der eine mehr als dreijährige Wartungspause vorausgegangen war, erfolgte die neuerliche Wartung 2019 doch etwas überraschend. Begründung findet dieses kurze Wartungsintervall einerseits im fortlaufenden Bestreben des BMF, durch regelmäßige Wartung der EStR Einzelerlässe bestmöglich zu vermeiden, andererseits wohl aber auch in der von der letzten Bundesregierung geplanten Neukodifizierung des Einkommensteuergesetzes (EStG 2020), dessen Kundmachung für das Jahr 2021 vorgesehen war. Dass eine Wartung der EStR kurz vor dem Inkrafttreten des neuen EStG 2020 von Behördenseite nicht zielführend erschien, liegt auf der Hand. Der EStR-Wartungserlass 20192 ist daher wohl auch zu einem guten Teil diesem Umstand geschuldet.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2019/734

26.11.2019
Heft 22/2019
Autor/in
Bruno Knechtsberger

Bruno Knechtsberger ist Steuerberater und Senior Manager einer internationalen Beratungsgesellschaft am Standort Wien. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im internationalen Steuerrecht, in der Beratung von Start-ups und in der Konzernsteuerberatung und Prüfung von internationalen Banken, Versicherungen & Leasingunternehmen. Er ist Mitglied des Fachsenats für Steuer- und Sozialrecht der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen sowie zertifizierter Finanzstrafrechtsexperte und verfügt über langjährige Erfahrung als Vortragender.