Beiträge

Der EU Listing Act

Rüdiger Veil

Reformen des Wertpapierprospekt- und Marktmissbrauchsrechts

Die Vorschläge der Kommission für einen "Listing Act" zielen darauf ab, die öffentlichen Wertpapiermärkte in der EU für kapitalsuchende Unternehmen attraktiver zu gestalten. Der Beitrag untersucht das Herzstück des Pakets, nämlich Änderungen im Prospekt- und im Marktmissbrauchsrecht.

Die EU schreitet weiter in Richtung einer Kapitalmarktunion.1 Mit der am 7. 12. 2022 vorgeschlagenen und unter dem Label "Listing Act" firmierenden Reform sollen die öffentlichen Wertpapiermärkte in der EU für Unternehmen attraktiver gestaltet und der Zugang zu Kapital für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erleichtert werden. Die Legislativvorschläge der Kom bestehen aus einer Fülle an Maßnahmen. Das Herzstück des Pakets ist der Vorschlag für eine VO zur Änderung der Prospekt-VO (PR), der Marktmissbrauchs-VO (MAR) und der VO über Märkte für Finanzinstrumente (MiFIR).2 Dieser VO-E wird von einem Vorschlag für eine RL zur Änderung der RL über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II) und zur Aufhebung der Börsenzulassungs-RL3 sowie einem Vorschlag für eine neue RL über die Mehrstimmrechtsaktien-Strukturen4 begleitet. Die Reformen zielen daher nicht auf eine Kodifikation der Regelungsmaterien in einem neuem EU-Gesetzbuch ab, sondern betreffen die etablierten Single Rulebooks. Sie sind durch die Erkenntnis geprägt, dass der Regulierungsrahmen für den Zugang zur Börse und die Börsennotierung vielschichtig und komplex ist.5 Die "gezielten Änderungen" der Level 1-Gesetzgebungsakte sollen eine Reduktion der Kosten für Emittenten bewirken6 und, so die Hoffnung der Kom, zur Attraktivität der öffentlichen Kapitalmärkte beitragen.7 Übergeordnetes Ziel ist es, die Finanzierungsquellen für Unternehmen in der EU zu diversifizieren und Investitionen, Wirtschaftswachstum, die Schaffung von Arbeitsplätzen sowie Innovation in der EU zu fördern.8

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Artikel-Nr.
ZFR 2023/73

24.04.2023
Heft 4/2023
Autor/in
Rüdiger Veil

Prof. Dr. Rüdiger Veil ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Unternehmensrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität München.