Judikatur im Fokus

Der EuGH und die Verjährung von Bereicherungsansprüchen des Verbrauchers

Moritz Zoppel

An den EuGH wurden in letzter Zeit zahlreiche Vorlagefragen zur Verjährung von Rückforderungsansprüchen aus Verbraucherkreditverträgen herangetragen. Zur Rückforderung kam es, weil Kreditzinsen infolge von missbräuchlichen AGB-Klauseln oder mangelhafter Aufklärung monatlich rechtsgrundlos bezahlt wurden. Besagte Rückforderungsansprüche waren allerdings bereits verjährt. Die einschlägigen RL enthalten allesamt keinerlei Regelungen zur Verjährung. Zum Prüfstein für nationale Verjährungsregime wird damit der unionsrechtliche Effizienzgrundsatz. Mittlerweile hat sich eine Rechtsprechungslinie herausgebildet, die das österr Recht maßgeblich beeinflusst.

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Artikel-Nr.
ZFR 2021/113

25.06.2021
Heft 6/2021
Autor/in
Moritz Zoppel

Dr. Moritz Zoppel, LL.M (Cambridge) ist Senior Lecturer und Habilitand am Institut für Zivil- und Zivilverfahrensrecht der WU Wien. Seine Forschungsschwerpunkte liegen im wirtschaftsnahen Zivilrecht, Versicherungsrecht und europäischen Privatrecht.