Wirtschaftsrecht

Der Kommissionsvorschlag einer Verordnung über Märkte für Kryptowerte - ein erster Überblick

Mag. Beat König / Lorenz Marek, LL.M.

Am 24. September 2020 stellte die Europäische Kommission mit dem Digital Finance Package ihre Strategien und Legislativvorschläge zur Digitalisierung der Finanzmärkte vor. Ein Kernstück davon ist der Vorschlag einer Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCA). Dieser Kommissionsvorschlag könnte eine Zeitenwende in der aufsichtsrechtlichen Behandlung von Kryptowerten einleiten, indem er diese in eine an die etablierten Finanzmärkte angelehnte Regulierung überführt. Ziel ist die Schaffung eines innovations- und technologieoffenen, vollharmonisierten Rechtsrahmens bei gleichzeitigem Schutz der Verbraucher, der Marktintegrität und der Finanzstabilität. Dafür sieht der Kommissionsvorschlag umfangreiche Vorschriften für öffentliche Angebote sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kryptowerten vor. Von der MiCA ausgenommen sollen insb Token sein, die als Finanzinstrumente im Sinne der MiFID II zu qualifizieren sind und damit den bereits bestehenden finanzmarktrechtlichen Vorschriften unterliegen. Für Kryptowerte, die nicht unter bestehende Vorschriften fallen, soll mit der MiCA ein neuer Rechtsrahmen geschaffen werden.

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Artikel-Nr.
RdW 2021/267

27.05.2021
Heft 5/2021
Autor/in
Beat König

Mag. Beat König war zuletzt als Rechtsanwaltsanwärter bei Aigner Lehner Zuschin Rechtsanwälte vor allem in den Bereichen Litigation sowie Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Er ist dort derzeit karenziert und absolviert den Universitätslehrgang European and International Business Law auf der Universität Wien.

Lorenz Marek

Lorenz Marek, LL.M. (WU) ist Rechtsanwaltsanwärter bei Stadler Völkel Rechtsanwälte. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Bank- und Kapitalmarktrecht sowie im Recht von digitalen Assets und virtuellen Währungen.