RdW Wirtschaftsrecht

Der Kommissionsvorschlag einer Verordnung über Märkte für Kryptowerte - ein erster Überblick

Mag. Beat König / Lorenz Marek, LL.M.

Am 24. September 2020 hat die EU-Kommission ihr "Digital Finance Package"1 vorgestellt, das aus Strategien und Legislativvorschlägen zur Digitalisierung der Finanzmärkte besteht. Ein Kernstück des Pakets ist der Vorschlag einer Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCA).2 Dieser sieht die Schaffung eines vollharmonisierten Rechtsrahmens für öffentliche Angebote sowie Dienstleistungen iZm Kryptowerten vor. Das Ziel des Kommissionsvorschlags ist die Schaffung einer innovationsoffenen Regulierung, die Unternehmen Rechtssicherheit bei der Ausübung ihrer Tätigkeit bei gleichzeitigem Schutz der Verbraucher, der Marktintegrität sowie der Finanzstabilität gewährt. Der nachfolgende Beitrag skizziert den vorgeschlagenen Anwendungsbereich der MiCA sowie die geplanten Anforderungen für Emittenten und Dienstleister bei Tätigkeiten iZm Kryptowerten.

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Artikel-Nr.
RdW_digitalOnly 2021/33

15.04.2021
Heft 15/2021
Autor/in
Beat König

Mag. Beat König war zuletzt als Rechtsanwaltsanwärter bei Aigner Lehner Zuschin Rechtsanwälte vor allem in den Bereichen Litigation sowie Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Er ist dort derzeit karenziert und absolviert den Universitätslehrgang European and International Business Law auf der Universität Wien.

Lorenz Marek

Lorenz Marek, LL.M. (WU) ist Rechtsanwaltsanwärter bei Stadler Völkel Rechtsanwälte. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Bank- und Kapitalmarktrecht sowie im Recht von digitalen Assets und virtuellen Währungen.