Die Binnenmarktregelung sei längst von einer Übergangsregelung zum Dauerrecht geworden. Die Unternehmer hätten mit dem Verwaltungsaufwand dieser Regelung zu leben gelernt. Aus Sicht der EU bestehe freilich längst Handlungsbedarf, wenn man die Schätzungen der sogenannten Mehrwertsteuerlücke Ernst nehme und die Betrugsanfälligkeit des Systems erkenne. Nun solle alles gut werden: Ein neuer Kommissions-Vorschlag sehe vor, dass der Lieferant einer innergemeinschaftlichen B2B-Warenlieferung Steuerschuldner der im Bestimmungsland anfallenden Mehrwertsteuer sein solle. Betrachte man den Vorschlag näher, wüchsen freilich die Zweifel, ob dieser Vorschlag gleichsam der Königsweg sein könne.
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