Internationales Steuerrecht

Der persönliche Anwendungsbereich des EU-Meldepflichtgesetzes

Michael Reither, BA BA MA / Pia Spanblöchl, LL.M. (WU)

Die persönliche Meldepflicht des EU-Meldepflichtgesetzes1 (EU-MPfG) umfasst primär den Intermediär. Dies ist jene Person, die eine meldepflichtige Steuerplanungsgestaltung konzipiert, vermarktet oder dem relevanten Steuerpflichtigen zur Umsetzung bereitstellt. Zur Gewährleistung der Offenlegung einer meldepflichtigen Gestaltung geht, sofern kein Intermediär vorhanden ist oder dieser in Österreich einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegt, die Meldepflicht auf den relevanten Steuerpflichtigen über. Eine Meldung an die österreichische zuständige Behörde hat über FinanzOnline zu erfolgen. Eine Meldepflichtverletzung wird als Finanzordnungswidrigkeit sanktioniert.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2019/704

04.11.2019
Heft 20/2019
Autor/in
Michael Reither

Michael Reither, BA, BA, MA ist Mitarbeiter in der Abteilung für Internationales Steuerrecht im BMF. Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist die internationale Amtshilfe; langjährige Erfahrung als Delegierter bei OECD-Arbeitsgruppen.

Pia Spanblöchl

Pia Spanblöchl, LL.M. (WU), LL.B. (WU), ist Consultant bei TPA Steuerberatung GmbH mit den Schwerpunkten Konzernsteuerrecht, Internationales Steuerrecht und DAC 6. Zuvor war sie Mitarbeiterin der Abteilung für Abgabenverfahrens- und Exekutionsrecht im Bundesministerium für Finanzen und mitverantwortlich für die legistische und organisatorische Umsetzung der DAC 6 (EU-Meldepflichtgesetz).