Wirtschaftsrecht

Der reisende Unternehmer und das Pauschalreisegesetz

Dr. Eike Lindinger

Geschäftsreisende sind grundsätzlich vom Anwendungsbereich des Pauschalreisegesetzes umfasst. Aus dem Anwendungsbereich, sofern nicht eine strukturierte Geschäftsbeziehung (Rahmenvertrag) zwischen reisendem Unternehmer und Reiseveranstalter vorliegt, ergeben sich daher zahlreiche Rechte des reisenden Unternehmers. Inwieweit dem reisenden Unternehmer Ansprüche aus entgangener Urlaubsfreude zustehen, wird vom Motiv und vom Zweck der Reise abhängen, da nach dem Wortlaut der "Erholungs-"Urlaubszweck im Vordergrund stehen sollte. Daneben bietet das Montrealer Abkommen eine Möglichkeit, einen allenfalls eingetretenen "Zeitschaden" geltend zu machen.

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Artikel-Nr.
RdW 2018/321

25.07.2018
Heft 7/2018
Autor/in
Eike Lindinger

Dr. Eike Lindinger ist Rechtsanwalt in Wien mit Tätigkeitsschwerpunkt Prozessführung im Miet- und Wohnrecht sowie Reiserecht und vertritt seit Jahren in- und ausländische Reiseveranstalter.

Publikationen:
Wiener Liste zur Reisepreisminderung3 (2016); Fluggastrechte (2012); „Andere Länder, andere Sitten“ – destinationsbedingte Eigenarten: ein Reisemangel? ZVR 2016, 300; Reiseveranstalter wider Willen, ZVR 2015, 226; Der Reisegutschein, ZVR 2014, 225; regelmäßig Wiener Liste – Update, zuletzt ZVR 2017, 228; laufende Beiträge in immolex uva.