Mit dem IRÄG 20102 wurde der Sachwalterzwangsausgleich überarbeitet. Ins Auge springt, dass er nunmehr Treuhändersanierungsplan heißt. Trotz der Änderung der Begriffe von Zwangsausgleich zu Sanierungsplan und von Sachwalter zu Treuhänder blieb das Grundkonzept erhalten; dennoch gab es zahlreiche, nicht unbedeutende Änderungen.
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