Vor Kurzem wurde der finale UmgrStR-WE 2024
veröffentlicht. Das Hauptaugenmerk der Änderungen lag auf der Anpassung an die seit der
letzten Wartung erfolgten Gesetzesänderungen, insb durch das AbgÄG 20231 und die Einführung des EU-UmgrG.2
Neben diesen gesetzlich bedingten Änderungen und der Einarbeitung der
höchstgerichtlichen Judikatur finden sich im WE auch Ergänzungen und Klarstellungen zur
bisherigen Verwaltungspraxis. Der folgende Beitrag soll eine Auswahl der neuen Aussagen
zu internationalen Umgründungen näher darstellen.
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Artikel-Nr.
ÖStZ 2024/418
10.09.2024
Heft 17/2024
Autor/in

Foto: WU Wien
Jasmin Adriouich, MSc (WU) ist Berufsanwärterin bei der BDO Austria GmbH in Wien sowie Universitätsassistentin (prae doc) am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen (Abteilung für Rechnungswesen, Steuern und Jahresabschlussprüfung) an der Wirtschaftsuniversität Wien.

Foto: privat
Franziska Leo, MSc (WU) (geb. Uedl) ist als Universitätsassistentin an der Abteilung für Rechnungswesen, Steuern und Jahresabschlussprüfung des Instituts für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen der Wirtschaftsuniversität Wien tätig.
Jakob Pavloski, MSc. (WU) ist als Universitätsassistent an der Abteilung für Rechnungswesen, Steuern und Jahresabschlussprüfung des Instituts für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen der Wirtschaftsuniversität Wien tätig.